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- Bestell-Nr.: FR11590
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 2/2019
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme
Ablösung von Kreditsicherheiten mit Steuerspareffekt
6 DIN A4 Seiten
Der BFH hat mit seiner neueren Rechtsprechung eine Neuorientierung bei der steuerlichen Behandlung des Ausfalls von Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer GmbH vorgenommen. Mit dem aktuellen Urteil vom 20.7.2018 (Az. IX R 5/15) hat der BFH nunmehr seine Rechtsprechung weiterentwickelt und bei einer „Gesellschaftereinlage in letzter Minute“ entschieden, dass durch eine rechtzeitige Einzahlung in die Kapitalrücklage die Inanspruchnahme aus einer zugunsten der GmbH übernommenen Bürgschaft vermieden werden kann. Gleichzeitig führt eine solche Einzahlung – unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung – steuerlich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung.
Überblick:
- Änderung der Rechtsprechung durch das BFH-Urteil vom 11.7.2017
- Vertrauensschutzregelung
- Gesellschaftereinlagen „in letzter Minute“
- Praktische Auswirkungen des BFH-Urteils vom 20.7.2018
- Darlehensausfall als Kapitalverlust nach § 20 Abs. 2 EStG
- Ungeklärte Fragen
- Zusammenfassung