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- Bestell-Nr.: FR11565
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 11/2018
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Sanierungsklausel beim Erwerb einer GmbH-Beteiligung wieder anwendbar?
Das EuGH-Urteil vom 28.6.2018 und seine praktischen Auswirkungen
3 DIN A4 Seiten
Die Europäische Kommission sah in der sogenannten Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) eine unzulässige staatliche Beihilfe. Sie hat mit Beschluss vom 26.1.2011 die Rechtswidrigkeit der Sanierungsklausel festgestellt und Deutschland angewiesen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Steuervergünstigungen von den begünstigten Unternehmen zurückzufordern. Nach damaliger Auffassung der Kommission begünstigt die Sanierungsklausel selektiv Unternehmen in Schwierigkeiten. Der EuGH hat dagegen mit Urteil vom 28.6.2018 entschieden, dass § 8c Abs. 1a KStG keine unzulässige Beihilfe, sondern vielmehr eine zulässige Rückausnahme darstelle, und den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Der Beitrag erläutert die bisher „auf Eis gelegte“ Regelung für Sanierungsfälle und zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich aus der EuGH-Entscheidung für die Praxis ergeben.
Überblick:
- Die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)
- Der Kommissionsbeschluss vom 26.1.2011
- Das EuGH-Urteil vom 28.6.2018
- Praktische Konsequenzen
- Fazit