
inkl. MwSt.
Versandkostenfreie Lieferung!
Als Sofortdownload verfügbar
- Bestell-Nr.: FR11559
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 10/2018
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
Arbeitszimmer und Miteigentumsanteile an Gebäuden als sachliche Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung
Steuerfallen bei der Überlassung von Räumen einer privaten Immobilie an die eigene GmbH
5 DIN A4 Seiten
Die sachliche Verflechtung ist neben der personellen Verflechtung ein tragendes Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts
der Betriebsaufspaltung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Besitzunternehmen mindestens eine wesentliche
Betriebsgrundlage der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt. In letzter Zeit rückt in Betriebsprüfungen zunehmend
die Frage in den Vordergrund, ob auch nicht besonders hergerichtete oder gestaltete Büroräume im privaten Wohnhaus
(sogenannte Arbeitszimmer) des Gesellschafters der GmbH, die dieser „seiner“ GmbH zur Nutzung überlässt, zur
Annahme einer sachlichen Verflechtung führen können. Daneben zeigt sich anhand eines aktuellen BFH-Urteils vom
29.11.2017, wie wichtig es ist, bei der Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH besonders sorgfältig
darauf zu achten, ob auch tatsächlich alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übertragen werden. Der skizzierten
Problematik zur sachlichen Verflechtung wird im Folgenden nachgegangen und aufgezeigt, in welchen Fällen besondere
Vorsicht geboten ist.
Überblick:
- Sachliche Verflechtung durch Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage
- Angemietete wesentliche Betriebsgrundlage
- Arbeitszimmer als wesentliche Betriebsgrundlage
- Miteigentumsanteil an einem Gebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
- Zusammenfassung