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- Bestell-Nr.: FR11551
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 8/2018
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede
Das Ende eines Steuergestaltungsmodells
4 DIN A4 Seiten
Mit seinem Urteil vom 21.2.2018 (Az. I R 46/16) hat der BFH einem Gestaltungsmodell in der Praxis eine Absage erteilt,
bei dem ein Forderungsverzicht mit Besserungsabrede kombiniert wurde mit der anschließenden Verschmelzung
der Schuldner-GmbH auf eine demselben Gesellschafterkreis gehörende GmbH. Wird durch die Verschmelzung der
Besserungsfall herbeigeführt und kommt es dabei zu einem Schuldnerwechsel, so führt der Aufwand aus der Wiedereinbuchung
der Verbindlichkeit zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der nachfolgende Beitrag zeigt
die Gefahren der neuen BFH-Rechtsprechung auf und nimmt eine Abgrenzung zu dem bereits mit dem BFH-Urteil vom
12.7.2012 (Az. I R 23/11) entschiedenen Fall vor, der einen Schuldnerwechsel und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung
vermeidet.
Überblick:
- Forderungsverzicht bei einer GmbH
- Forderungsverzicht und Verschmelzung
- Verschmelzung mit Schuldnerwechsel
- Verschmelzung mit Gläubigerwechsel
- Zusammenfassung