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- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 6/2018
Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Schätzungsbefugnisse des Betriebsprüfers bei Fehlern in der Kassenbuchführung
Kassenprüfung, Kassen-Nachschau, Hinzuschätzungen – Auffassung der Finanzverwaltung und Streitfälle aus der jüngsten Rechtsprechung
6 DIN A4 Seiten
Die Kassenführung ist nicht erst nach Einführung der Kassen-Nachschau zu einem Brennpunkt der Betriebsprüfung
geworden, insbesondere bei Betrieben in bargeldintensiven Branchen. Aufgrund ansteigender Einnahmenausfälle des
Fiskus durch Manipulationen an Kassensystemen wurde am 22.10.2016 das sogenannte Kassengesetz verabschiedet.
Fehler bei der Kassenbuchführung sind in der Praxis häufig Anlass für Hinzuschätzungen. Die Buchführung wird insgesamt
verworfen – doch nicht immer zu Recht, wie die Finanzrechtsprechung belegt. Der Beitrag zeigt die Auffassung
der Finanzverwaltung und stellt ihr die aktuellen Streitfälle der Finanzrechtsprechung gegenüber. Er soll sensibilisieren
für die häufigsten Fehler bei der Kassenführung, aber auch für Fälle von unzulässigen Hinzuschätzungen.
Überblick:
1. Die Kassen-Nachschau
• Die Rechtslage
• Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kassen-Nachschau
2. Auffassung der Finanzverwaltung zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
• Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1
Satz 1 AO)
• Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen
• Einsatz von offenen Ladenkassen
• Einsatz elektronischer Registrierkassen
• Verfahrensdokumentation
• Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde
• Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
• Folgen von Mängeln
3. Schätzungsbefugnis der Betriebsprüfer bei Fehlern in der Kassenbuchführung
4. Streitfälle aus der jüngeren Rechtsprechung
• Fehlende Bedienungsanleitung und Programmierdokumentation
• Ausfall der Registrierkasse und doppelte Vergabe derselben Z-Bon-Nummer
• Keine fortlaufenden Rechnungsnummern
• Tägliches Auszählen einer offenen Ladenkasse
• Aufzeichnungspflicht bei offener Ladenkasse
• Schätzungen und Schätzungsmethode
5. Fazit