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- Bestell-Nr.: FR11527
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 4/2018
Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP
Endgültiger Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Auswirkungen auf Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH
4 DIN A4 Seiten
Mit dem Grundsatzurteil vom 11.7.2017 (Az. IX R 36/15) hat der BFH entschieden, dass ausgefallene Gesellschafterdarlehen
sowie nach § 774 BGB übergangene Darlehensforderungen aufgrund einer Bürgschaftsinanspruchnahme künftig grundsätzlich nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG berücksichtigt werden. Gleichzeitig hat der BFH eine Vertrauensschutzregelung getroffen, wonach die bisherigen Grundsätze zur Behandlung
ausgefallener Finanzierungshilfen nach dem BMF-Schreiben vom 21.10.2010 (BStBl I 2010, S. 832) bis zum Tag vor der Veröffentlichung des Urteils vom 11.7.2017 auf der Internetseite des BFH weiter gelten. Diese Veröffentlichung
erfolgte am 27.9.2017, sodass von der Vertrauensschutzregelung Finanzierungshilfen erfasst werden, die bis zum 26.9.2017 einschließlich gewährt worden sind (ausführlich dazu Ott, GmbH-Stpr 2018, S. 10).
Überblick:
1. BFH-Urteil vom 24.10.2017 (Az. VIII R 13/15)
2. Voraussetzungen der Verlustnutzung
3. Umfang der Verlustberücksichtigung beim Darlehensausfall
• Uneingeschränkte Verlustverrechnung
• Anwendung der Vertrauensschutzregelung nach dem BFH-Urteil vom 11.7.2017
4. Zusammenfassung