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- Bestell-Nr.: FR11445
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 06/2017
Rechtsanwalt Dr. Udo Knackstedt
Einberufung und Abhaltung einer GmbH-Gesellschafterversammlung
Ein Leitfaden für GmbH-Geschäftsführer
6 DIN A4 Seiten
Die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit sind neben dem Geschäftsführer eines der beiden Organe einer GmbH. Der Geschäftsführer
handelt für die GmbH nach außen, in der Gesellschafterversammlung sind die wirtschaftlichen Inhaber
der GmbH versammelt. Diese tragen das Risiko des Unternehmens. Das Gesetz stattet sie deshalb mit der Kompetenz
aus, auf alle Entscheidungen der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Die Gesellschafter sind damit das wichtigste Organ
einer GmbH.
Die Entscheidungen der Gesellschafter fallen in der Gesellschafterversammlung. Deren Durchführung ist dann kein
Problem, wenn die Gesellschafter miteinander kooperieren. Bestehen jedoch Disharmonien, müssen die Formalien zur
Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung peinlich genau beachtet werden, da andernfalls die Anfechtung
bzw. Nichtigkeit der Gesellschafterbeschlüsse droht.
Überblick:
1. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
• Einschränkungen des gesetzlichen
Zuständigkeitskatalogs
• Ausweitung des Zuständigkeitskatalogs
• Übertragung von Aufgaben auf einen Beirat
2. Der Zuständigkeitskatalog des § 46 GmbHG
• Die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG)
• Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
sowie die Entlastung derselben (§ 46 Nr. 5 GmbHG)
• Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung der
Geschäftsführung (§ 46 Nr. 6 GmbHG)
• Die Bestellung von Prokuristen und
Handlungsbevollmächtigten zum gesamten
Geschäftsbetrieb (§ 46 Nr. 7 GmbHG)
• Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus der
Geschäftsführung gegen Geschäftsführer (§ 46 Nr. 8
GmbHG)
3. Einberufung der Gesellschafterversammlung
• Einberufungsbefugnis
• Einladung der Gesellschafter
• Form, Frist und Inhalt der Einladung