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- Bestell-Nr.: FR11441
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 05/2017
Frank Thiele, Rechtsanwalt
Das neue Insolvenzanfechtungsrecht
Gesetzgeber stärkt Position von Gläubigern und Arbeitnehmern
4 DIN A4 Seiten
Die Reform der Insolvenzanfechtung ist am 5.4.2017 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen Rechtsunsicherheiten beseitigen, die vom bisherigen Insolvenzanfechtungsrecht ausgingen. Im Fokus der Reform steht die sogenannte Vorsatzanfechtung. Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert. Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 16.2.2017 eröffnet worden sind, sind die alten Vorschriften aber weiter anzuwenden. Damit besteht für viele Zahlungen und andere Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners in der Vergangenheit weiterhin die erhöhte Gefahr der Anfechtung, solange ein Insolvenzverwalter in diesen Verfahren aktiv ist.
Überblick:
1. Worum geht es bei jedem insolvenzrechtlichen
Anfechtungsverfahren?
2. Reform der Vorsatzanfechtung
3. Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit
4. Umkehr der Beweislast durch die Reform
5. Widerlegung der Vermutung
6. Nachteiliger Status des Lieferanten als Haupt- oder
Großgläubiger
7. Verkürzung des Anfechtungszeitraums bei
Deckungshandlungen
8. Reform des Bargeschäftprivilegs/Sonderstellung für
Arbeitnehmer
9. Fazit der Reform