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- Bestell-Nr.: 62016b
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 06/2016
Rechtsanwälte Dr. Stefan Lammel und Dr. Jan Henning Martens
Die „Wegzugsbesteuerung“ der GmbH ins Ausland
6 DIN A4 Seiten
Die Gründe für GmbHs, ihren Sitz, ihre Tätigkeit oder ihre Betriebsstätte ins Ausland zu verlagern, sind vielfältig. Geringere
Produktionskosten, niedrigere Steuern oder ein besserer Marktzugang sind dabei wichtige Gesichtspunkte.
Der Wegzug einer GmbH in ein EU-/EWR-Land in Form der Verlegung des Verwaltungssitzes ist gesellschaftsrechtlich
möglich und wird auch nicht zwingend einer abschließenden Besteuerung unterworfen. Ein Wegzug in Nicht-EU/EWRLänder
ist zwar ebenfalls gesellschaftsrechtlich in einigen Fällen möglich, führt aber häufig zu einer vollständigen und
abschließenden Besteuerung. Steuerliche Folgen sind vielfach auch bei der Verlegung von Betriebsstätten oder der
Verlagerung von Wirtschaftsgütern ins Ausland relevant. Der Beitrag gibt Hinweise, wie eine Sitzverlegung oder Verlagerung
von Betriebsmitteln erreicht und dabei eine Besteuerung vermieden werden kann.
Überblick:
1. Historische Entwicklung
- Satzungssitz und Verwaltungssitz
- Sitztheorie und Gründungstheorie
- Die Rechtsprechung des EuGH
- Sonstige Gestaltungen
- Steuerliche Konsequenzen
2. Der „Wegzug“ von Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftsrechtlicher Hintergrund
- Steuerliche Konsequenzen
3. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern
4. Die grenzüberschreitende Verschmelzung
- Rechtlicher Hintergrund
- Steuerliche Konsequenzen
5. Sitzverlegung von Gesellschaften
- Gesellschaftsrechtlicher Hintergrund
- Steuerliche Konsequenzen
6. Gestaltungsmöglichkeiten
7. Zusammenfassung