
- Bestell-Nr.: 052010b
- Zusätzliche Informationen: GmbH-Stpr. Heft 05/2010
Die Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (und -Gesellschafters): Verschärfte Haftungsbedingungen bei Insolvenzreife der GmbH
4 Seiten DIN A4
Seit der Wirtschaftskrise ist ein deutlicher Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen. Nach Inkrafttreten des MoMiG müssen in Krisensituationen einige Besonderheiten beachtet werden. So müssen die Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach deren Eintritt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Die gleiche Pflicht trifft die Gesellschafter bei Führungslosigkeit der GmbH (§ 15a Abs. 3 InsO). Der Beitrag zeigt einen Überblick über die verschärften Haftungsbedingungen für Geschäftsführer und Gesellschafter und macht auf typische „Haftungsfallen“ aufmerksam.
Überblick:
- Insolvenzantragsgründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
- Haftungsfallen