Auf digitale Unterlagen und besondere KassenvorschriftenBirgel, 2. Auflage, 97 Seiten, 49,90 €Diese durchgehend überarbeitete und aktualisierte Auflage bietet insbesondere Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzverwaltern, Praktikern in den Unternehmenssteuerabteilungen und Fachanwälten für das Steuerrecht einen kompakten Überblick über das Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen. Seit 2002 hat die Finanzverwaltung – und damit in der Regel der Betriebsprüfer – das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten von Unternehmen zuzugreifen. Den daraus resultierenden, immer neu aufkommenden Fragen – vor allem in Bezug auf die neuen Technologien und wesentlich geänderten gesetzlichen Vorschriften – wird in diesem Buch vielfältig nachgegangen.
Schmidt/Uhlenbruck, 6. Auflage, 1.299 Seiten, 189 €Dieses Standardwerk bietet auch 2023 – wie gewohnt – eine umfangreiche Behandlung aller Probleme, die bei der Führung einer GmbH (& Co. KG) auftreten können. Es bietet konkrete Empfehlungen für alle Stadien der Krise, seien es die ersten milden Anzeichen, eine tiefgreifende Neustrukturierung des Unternehmens oder ein laufendes Insolvenzverfahren. Dazu gehört neben den detaillierten juristischen Grundlagen und Erörterungen auch immer die Perspektive aus der Praxis des Bankwesens und der Wirtschaft. Damit eignet es sich für alle, die in führender oder beratender Funktion an der Auseinandersetzung mit unternehmerischen Krisensituationen beteiligt sind.Einen Schwerpunkt der neuen Auflage bildet die Darstellung der aktuellen Gesetze zu Insolvenzen, Sanierung, Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen(SanInsFoG und StaRUG). Dabei werden u.a. die Möglichkeiten, die Unternehmer für eine Sanierung haben, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt. Hinzu kommen sämtliche weiteren Regelungen, die der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eingeführt und verpflichtend gemacht hat.
Arndt, 14. Auflage, 742 Seiten, 49,90 €Für viele ist es eine alljährliche, lästige Pflicht, die zudem durch eine stetige Erweiterung der Richtlinien immer komplexer wird: Die Einkommensteuererklärung. Doch eine gründliche Durchführung ist wichtig, immerhin bietet das vergangene Jahr mit Inflationsausgleichszahlungen, Corona-Hilfen, erhöhten Entfernungs- und Home-Office-Pauschalen, Kurzarbeitergeld usw. eine ganze Reihe an Möglichkeiten für Steuerrückzahlungen. Um bei dieser Masse an Regeln und Möglichkeiten nicht den Überblick zu verlieren, hilft dieser Leitfaden auch 2023 weiter. Sämtliche Details der Formulare werden Zeile für Zeile anhand der Originaldokumente ausgiebig erklärt. Zu schwierigeren Fragestellungen gibt es umfangreiche Erläuterungen samt Beispielen und Abbildungen, die eine korrekte Bearbeitung auch in solchen Fällen erleichtern. Zu guter Letzt bietet das Buch auch eine Darstellung von aktueller Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2022. Damit ist es ein hilfreiches Werkzeug für alle, die beruflich oder privat mit der Einkommensteuererklärung zu tun haben.
Koch, 17. Auflage, 2.743 Seiten, 199 €„Der Koch“ ist der Klassiker-Kommentar im Aktienrecht und gilt als optimaler Begleiter nicht nur zu allen Fragen der (virtuellen) Hauptversammlung, sondern auch zu den vielen aktuellen Gesetzes-Neuerungen.In seiner 17. Auflage beleuchtet er die jüngsten Änderungen zur virtuellen Hauptversammlung und dem SpruchG gemäß dem Entwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie. Von den Änderungen zur (virtuellen) Hauptversammlung ist überdies – neben den Vorschriften zur Hauptversammlung – auch das Beschlussmängelrecht betroffen. Ferner wurden die neuesten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 berücksichtigt.Kurzum, ein umfassender, kompakter Kommentar, der von der fachlichen Kompetenz des Autors geprägt ist, welcher den Posten des geschäftsführenden Direktors des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln bekleidet.
7 DIN A4 SeitenRechts- und Fachanwalt Christian HrachArbeitsrechtlicher Umgang mit der InflationsausgleichsprämieGleichbehandlung um jeden Preis?Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (Entlastungspaket III) wurde zum 26.10.2022 die sogenannte „Inflationsausgleichsprämie“ als steuerfreie Leistung am Arbeitnehmer in § 3 Nr. 11c EStG eingefügt. Mit der Steuerbefreiung geht auch eine Befreiung von Sozialversicherungsabgaben einher (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).Der vergleichsweise einfache Gesetzestext stellt Arbeitgeber allerdings in der alltäglichen Praxis vor Herausforderungen. Dies gilt nicht nur für das gesetzlich verankerte Verbot, Arbeitslohn in eine Inflationsausgleichsprämie umzuwandeln. Sondern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung lassen sich nur schwierig mit herkömmlichen arbeitsrechtlichen Grundsätzen in Einklang bringen, die sonst bei einseitigen Leistungen des Arbeitgebers gelten. Steuerrechtliche Risiken lassen sich vor allem in Fällen ungleicher Behandlung von unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen aufgrund der nur äußerst knappen Gesetzesbegründung nicht ausschließen. Für die Leistung der Prämie an GmbH-Geschäftsführer sind weitere Anforderungen einzuhalten.Überblick:1. Voraussetzungen der Steuerfreiheit2. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Inflationsausgleichsprämie• Gleichbehandlungsgrundsatz und GmbH-Geschäftsführer• Risiko: Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter3. Spannungsverhältnis zwischen Steuer- und Arbeitsrecht• Risiken bei Bemessung nach Kriterien der Arbeitsleistung und bei Verstoß gegen das Zusätzlichkeitserfordernis• Gestaltungen ohne Steuerrisiko4. Weitere typische Problemfälle aus der Praxis• Umwandlung von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn• Aspekte der betrieblichen Übung• Staffelung nach Dauer der Betriebszugehörigkeit• Bindungsklauseln• Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit• Ruhender Entgeltanspruch5. Mitbestimmung6. Abschließende Betrachtung
3 DIN A4 SeitenDr. Hagen PrühsDie Inflationsausgleichsprämie – eine NachleseErläuterungen in der FAQ-Liste der Finanzverwaltung In Heft 12/2022 dieser Zeitschrift haben wir über die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 € berichtet, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zahlen können. Es wurde u.a. erläutert, unter welchen Voraussetzungen auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und einer GmbH & Co. KG von der Prämie profitieren können. Inzwischen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum vom 7.12.2022 eine FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG veröffentlicht, die Anlass zu einer Nachlese gibt. Überblick:1. Gesellschafter-Geschäftsführer als Begünstigte 2. Zahlung der Prämie in Teilleistungen3. Arbeitsverhältnisse zwischen nahestehenden Personen 4. Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen 5. Prämie anstelle einer Sonderzahlung 6. Nachweis der Prämienzahlung
6 DIN A4 SeitenDr. Deniz Hoffmann/Gregor KüblerDie Übertragung virtueller und „echter“ Geschäftsanteile auf Mitarbeiter einer GmbH – Teil 1Mitarbeiterbeteiligungen aus gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Sicht Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich insbesondere in der Startup-Szene großer Beliebtheit, da sie zu einem Interessengleichlauf zwischen Unternehmen und Mitarbeitern führen. Durch die Aussicht auf eine zukünftige wirtschaftliche Beteiligung am Wertzuwachs ihres Arbeitgebers können Mitarbeiter in hohem Maße motiviert werden, zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens dienen Mitarbeiterbeteiligungen auch als Kompensation für eine niedrigere Vergütung der Mitarbeiter. Bei der konkreten Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sind neben zahlreichen (gesellschafts-)rechtlichen Aspekten auch die jeweiligen steuerlichen Implikationen für die Mitarbeiter zu beachten.Überblick:1. Rechtliche Unterschiede zwischen virtuellen und „echten“ Geschäftsanteilen einer GmbH• Vorteile virtueller Beteiligungsprogramme aus Unternehmenssicht• Gemeinsamkeiten virtueller und ,,echter" Beteiligungsprogramme• Unterschiedliche Übertragungszeitpunkte2. Besteuerung bei Gewährung von „echten“ Geschäftsanteilen• Grundlagen• Bewertung der Geschäftsanteile• Sonderfall: Zuwendung durch Dritte• Sonderfall: Zuwendung an Holding des Arbeitnehmers• Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG)Teil 23. Steuerstundung nach § 19a EStG• Funktionsweise des § 19a EStG• Abgrenzung zu Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG• Sonderfall: Halten über Kapitalgesellschaft 4. Besteuerung bei Gewährung virtueller Geschäftsanteile• Grundlagen• Sonderfälle5. Zusammenfassung
8 DIN A4 SeitenDr. Hagen Prühs/Dipl.-Kffr. Ute SchiefelbeinGmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2023 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und GeschäftsführerWichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche AngemessenheitsprüfungAlljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2023“ der BBE media und informiert über die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen.Überblick:1. Der Nutzen von Gehaltsstudien2. Die BBE-Vergütungsstudie 2023• Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbH-Geschäftsführergehälter• Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen• Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg• Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich• Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme3. Neuere Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Geschäftsführervergütung in ABC-Form
6 DIN A4 SeitenStB Wilhelm KrudewigGmbH-Jahresabschluss für 2022 nach Handels- und Steuerrecht (bilanzrechtliche Neuerungen)Gewinngestaltung durch BilanzpolitikBFH-Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und umfangreiche gesetzliche Neuregelungen müssen beim Jahresabschluss für 2022 beachtet werden. Zudem können steuerliche Sonderregelungen zur Minderung der Steuerbelastung nicht ohne Weiteres in die Handelsbilanz übernommen werden, wie z.B. steuerfreie Rücklagen, der Investitionsabzugsbetrag und die 20%-ige Sonderabschreibung. Eine GmbH ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der den handelsrechtlichen Regelungen entspricht. Die Werte aus der Handelsbilanz sind für Zwecke der Besteuerung nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Ausweis in der Handelsbilanz ist für steuerliche Zwecke zu übernehmen, wenn keine eigenständigen steuerlichen Regelungen vorhanden sind, die einen abweichenden Ansatz erforderlich machen. Umgekehrt dürfen nicht alle steuerlichen Regelungen handelsrechtlich übernommen werden. Wegen des Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit, entwickeln sich Handels- und Steuerbilanz immer weiter auseinander.Überblick:1. Degressive Abschreibung2. Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter 3. Teilwertabschreibungen4. Reinvestitionsrücklage5. Investitionsabzugsbetrag6. Sonderabschreibung7. Rücklage für Ersatzbeschaffung8. Rechnungsabgrenzung: Neue Billigkeitsgrenze9. Abzinsung von zinslosen Verbindlichkeiten 10. Coronahilfen: Unberechtigt gezahlte Corona-Finanzhilfen• Ein Rückforderungsbescheid liegt vor• Ein Rückforderungsbescheid liegt noch nicht vor11. Ausblick: Berichterstattung über Nachhaltigkeit (Sustainability) im Lagebericht
6 DIN A4 SeitenBetriebswirt Axel-Friedrich FoersterNeuerungen im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht 2023Was sich Anfang 2023 für alle GmbHs ändert Zu Beginn des Jahres 2023 sind zahlreiche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Kraft getreten, die von den Verantwortlichen in einer GmbH zu beachten sind. Eine der weitreichendsten Neuerungen der letzten Jahre gibt es im Bereich der Sozialversicherung. Ab dem 1.1.2023 wird für alle GmbHs die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Pflicht. Die GmbH erhält die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter von den Krankenkassen nur noch elektronisch. Das eigentlich zur Entlastung für Unternehmen gedachte eAU-Verfahren, wird bei allen GmbHs zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen, da jede AU-Bescheinigung einzeln bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch angefragt und abgerufen werden muss.
Überblick:1. Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen ab 2023• Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)• Erneute Anhebung der Verdientsgrenze für Teilzeit-beschäftigte im Übergangsbereich• Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)• Pflicht zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen• Geänderte Umlagebeiträge (U1/U2) für Minijobs• Ablösung des Sozialversicherungsausweises• Hinzuverdienstgrenzen bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten• Verlängerung der Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld• Arbeitsbescheinigung online übermitteln (BEA-Verfahren)• Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz2. Änderungen im Lohnsteuerrecht 2023• Lohnsteuerentlastungen durch neuen Lohn- und Einkommensteuertarif• Verbesserungen bei Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer• Inflationsausgleichsprämie von 3.000 €• Pauschalbesteuerung kurzfristig Beschäftigter• Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien 2023• Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2023• Klarstellung zur 0,03%-Regelung bei Nutzung von Firmenfahrzeugen
16,05 €*
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