Selbstanzeige: PDF Drucken E-Mail

Steuersünder gehen straffrei aus

Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Liechtenstein und der Schweiz müssen sich unredliche Sparer auf eine deutlich härtere Gangart einstellen. Wer jetzt auffällt, kann kaum noch mit Milde des Fiskus rechnen.

Strafverfahren werden schneller eröffnet und bringen über Bußen sowie Nachzahlungen harte Konsequenzen für Ertappte. Als letzter Ausweg bleibt heute noch die Selbstanzeige, die jedem Steuersünder offensteht. Wer dem Fiskus zu geringe Einnahmen oder überhöhte Ausgaben deklariert hat, kann dies im Nachhinein über die Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung korrigieren. Die freiwillige Meldung beim Finanzamt kann formlos erfolgen, muss aber die Vergehen komplett enthalten. Dann geht der Sünder in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus, muss sich also weder dem Gericht stellen noch Geldbußen zahlen. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt.

Die Verjährungsfrist verlängert sich bei Hinterziehung von den üblichen vier auf zehn Jahre. Steuersünden aus 1999 verjähren bei Abgabe der Erklärung im Folgejahr frühestens Neujahr 2011, da die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2000 beginnt. Damit kann das Finanzamt noch eine Reihe von alten und bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden gemäß den nachgemeldeten Angaben nach oben korrigieren.

Eine Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dem Fiskus die gemeldete Tat zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt war, der Sünder also frisches Material liefert. Der Hinterzieher legt keine neuen Daten mehr vor, wenn er mit einer Entdeckung seiner Tat – etwa wegen Anschwärzung – rechnen musste. Außerdem dürfen weder Betriebsprüfer oder Steuerfahndung bereits vor der Tür stehen sowie kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein.

Durch die Selbstanzeige ergibt sich meist eine happige Nachzahlungssumme. Denn zur Einkommensteuer kommen noch Hinterziehungszinsen von einem halben Prozent pro Monat und somit sechs Prozent pro Jahr hinzu. Das kann innerhalb des zehnjährigen Nachzahlungszeitraums dazu führen, dass auf die alten Steuersünden 60 Prozent Zinsen fällig werden.

 

 

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