Koalitionsvertrag: PDF Drucken E-Mail

Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer in Aussicht

Die Erbschaftsteuerreform 2009 brachte geänderte Tarife und Wertansätze. Die ab Neujahr geltende Reform der Erbschaftsteuer setzte die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, alle Vermögensarten und somit auch Immobilien und Betriebsvermögen auf Marktniveau zu erfassen. Dabei gibt es mit Geschwistern einen großen Verlierer. Während die Freibeträge für Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Enkel deutlich gestiegen waren, mussten Bruder, Schwester, Nichte und Neffe hingegen drastisch steigende Steuersätze zwischen 30% und 50% hinnehmen. Hier brachte die Reform also gleich zwei Nachteile auf einmal, höhere Bewertungsansätze und Tarife. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € greift der Fiskus sofort mit 30% zu.

Die neue Bundesregierung hat nun ein Einsehen mit Geschwistern und Geschwisterkindern. Nach dem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 soll die Steuerbelastung für sie durch einen neuen Steuertarif zwischen 15% und 43% sinken. Unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags kostet beispielsweise eine Schenkung von 50.000 € künftig 4.500 € Erbschaft- oder Schenkungsteuer statt bisher 9.000 €.

Nicht nur für Geschwister sollen die Regelungen bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich entbürokratisiert, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gemacht werden. Konkrete Termine für die Umsetzung des Bürokratieabbaus werden zwar noch nicht genannt, sodass es zunächst einmal bei bloßen Absichtserklärungen bleibt. Da die Koalition sich aber ausdrücklich den schwierigen Vorschriften im Erbschaftsteuergesetz annehmen will, sollte ein Teil des Vorhabens tatsächlich in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Konkreter ist da schon, was für die Übergabe von Firmen oder Gesellschaftsanteilen angedacht ist. Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft oder Schenkung werden nämlich krisenfest ausgestaltet. Die Zeiträume sieben oder zehn Jahre sollen verkürzt werden, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss und die erforderlichen Lohnsummen werden absenkt.

 

Produktsuche

Newsletter


Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.Melden Sie sich jetzt für den/die Newsletter Ihrer Wahl an.
Abonnieren Sie jetzt unsere kostenlosen Newsletter!

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist derzeit leer.