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Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer in Aussicht Die Erbschaftsteuerreform 2009 brachte geänderte Tarife und Wertansätze. Die ab Neujahr geltende Reform der Erbschaftsteuer setzte die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, alle Vermögensarten und somit auch Immobilien und Betriebsvermögen auf Marktniveau zu erfassen. Dabei gibt es mit Geschwistern einen großen Verlierer. Während die Freibeträge für Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Enkel deutlich gestiegen waren, mussten Bruder, Schwester, Nichte und Neffe hingegen drastisch steigende Steuersätze zwischen 30% und 50% hinnehmen. Hier brachte die Reform also gleich zwei Nachteile auf einmal, höhere Bewertungsansätze und Tarife. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € greift der Fiskus sofort mit 30% zu. Die neue Bundesregierung hat nun ein Einsehen mit Geschwistern und Geschwisterkindern. Nach dem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 soll die Steuerbelastung für sie durch einen neuen Steuertarif zwischen 15% und 43% sinken. Unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags kostet beispielsweise eine Schenkung von 50.000 € künftig 4.500 € Erbschaft- oder Schenkungsteuer statt bisher 9.000 €.
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