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Nicht alles rund um die Abgeltungsteuer erledigt die Bank

Das Steuersystem 2009 macht vieles deutlich einfacher. Die Bank nimmt ihren Kunden die gesamte fiskalische Arbeit ab und die Steuererklärung wird spürbar schlanker. Der alljährliche Kampf mit den Anlagen KAP, SO und AUS entfällt, mit 25 Prozent Pauschalabgabe ist die Geldanlage für die Steuerpflichtigen komplett erledigt.

Diese Botschaft klingt verlockend, doch kommt sie leider nur im Idealfall an. Anleger, deren individuelle Progression unter den pauschalen 25 Prozent liegt, müssen auch weiterhin ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fürs Finanzamt auflisten, um zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Erträge von Auslandsdepots müssen ohnehin weiterhin komplett in die Steuererklärung. Mehr als den Abgeltungssatz verlangt der Fiskus nicht, von Anlegern mit geringem Einkommen aber weniger. Das können Sparer im Rahmen einer sogenannten Günstiger-Prüfung auf Antrag durch das Finanzamt durchrechnen lassen, indem sie alle Kapitalerträge deklarieren. Liegt die auf alle Einkünfte berechnete Progression unter 25 Prozent, gibt es insoweit Abgeltungsteuer zurück. Sind es mehr, gilt der Antrag als nicht gestellt und es bleibt bei den von der Bank bereits überwiesenen Abgaben. Diese Option kann jährlich beansprucht werden, wenn der Sparer beispielsweise hohe Verluste aus der Firma oder dem Mietshaus aufweist. Ältere Anleger können nur über die Steuererklärung für ihre Kapitaleinkünfte den Altersentlastungsbetrag von maximal 1.900 Euro im Jahr bekommen. Den Freibetrag erhalten sie, wenn sie über 64 Jahre alt sind. Bleibt das Einkommen zusammen mit den Kapitaleinkünften unter dem Grundfreibetrag, wird die Abgeltungsteuer komplett erstattet. Hier empfiehlt sich vorab, eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung zu beantragen.

 

 

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