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Steuerabzug auf zwei verschiedenen Wegen
Viele Bürger haben anlässlich der Bundestags-, Europa- oder einer Landtagswahl ihrer favorisierten Partei in 2009 eine Spende zukommen lassen. Diese lässt sich über die Steuererklärung geltend machen, und dies auf zwei verschiedenen Wegen.
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Freistellungsaufträge richtig anpassen
Anleger können ihrer Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 801 Euro einreichen oder den Betrag auf mehrere Institute verteilen. Bei Ehegatten gilt der doppelte Betrag. Insoweit fällt dann keine Abgeltungsteuer an und das Kreditinstitut zahlt die Kapitalerträge brutto aus.
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Steuersünder gehen straffrei aus
Aufgrund der jüngsten Ereignisse in Liechtenstein und der Schweiz müssen sich unredliche Sparer auf eine deutlich härtere Gangart einstellen. Wer jetzt auffällt, kann kaum noch mit Milde des Fiskus rechnen.
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Steueroasen trocknen aus
Auch wenn aktuell eine heiße Diskussion um Daten zu Schwarzgeldkonten aus der Schweiz geführt wird: Offiziell gibt es derzeit keine schädliche Steueroase. Denn nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2010 wird derzeit weltweit kein Land als unkooperativ einstuft wird (Az. IV B 2 – S 1315/08/10001-09).
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Fiskus gibt Antworten auf Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat rund ein Jahr nach Einführung der gesetzlichen Änderung nun den sehnsüchtig erwarteten Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge veröffentlicht (Az. IV C 1 – S 2252/08/10004). Dieser gibt auf insgesamt 105 Seiten in 326 Textziffern wichtige Antworten zu Fragen, die Sparer, Spekulanten, ihre Berater sowie Bankmitarbeiter betreffen.
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