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Instandhaltung eines Mietobjekts: |
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Umfangreiche Modernisierung verhindert den Werbungskostenabzug
Sämtliche Aufwendungen zur Instandhaltung eines Mietobjekts – etwa laufender Reparaturaufwand, Pflege- und Wartungskosten sowie Schönheitsreparaturen – sind sofort als Werbungskosten abziehbar. Von diesem Erhaltungsaufwand sind allerdings sogenannte anschaffungsnahe Aufwendungen abzugrenzen, die laut Gesetz lediglich zusammen mit dem Kaufpreis für die Immobilie über die Nutzungsdauer von meist 50 Jahren abgeschrieben werden dürfen.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: |
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Handwerker lässt sich auch bei Zahlung von dritter Seite bei der Steuer absetzen
20 Prozent der Handwerkerkosten dürfen bis maximal 1.200 Euro von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Daher akzeptiert der Fiskus Aufwendungen bis zur Höhe von 6.000 Euro, und das jährlich. Dabei können Handwerkerleistungen selbst dann als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuerschuld berücksichtigt werden, wenn die Rechnung im sogenannten abgekürzten Zahlungsweg über das Konto eines Angehörigen bezahlt wird.
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Dem Fiskus Kosten für den Ruhestand präsentieren
Unter der Abgeltungsteuer sind keine Kosten mehr im Hinblick auf die private Geldanlage absetzbar. Anders sieht es hingegen in Bezug auf die Renteneinkünfte aus.
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Gewinnzuschlag beim Firmenwagen: |
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Betriebs-Pkw wird nicht immer privat genutzt
Für das betriebliche Kfz müssen Unternehmer oder Freiberufler in der Regel einen Gewinnzuschlag für die Privatfahrten versteuern, ähnlich dem geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern mit einem Firmenwagen.
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Fiskus darf ehemalige Fehler korrigieren
Die nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelten persönlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen lassen sich nur einmal in zehn Jahren nutzen.
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