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Neuer Erlass vom Fiskus zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Pflegeleistungen sowie Handwerkerrechnungen werden ab 2009 steuerlich stärker gefördert als zuvor, indem die Höchstgrenzen angestiegen sind.
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Neues Formular für die Steuererklärung 2009
Für die Einkommensteuererklärung 2009 müssen Bürger mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein weiteres Formular ausfüllen. Dies beinhaltet die Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen worden sind, beispielsweise die Beiträge zur Rentenversicherung oder die Prämien für Haftpflicht-, Krankenkassen- und Unfallversicherungen.
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Verrechnung von Kapitalanlageverlusten: |
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Fiskus streicht das Privileg für Discountzertifikate
Erhält der Anleger bei Fälligkeit seiner Discountzertifikate statt den Nennwert die unter den Schwellenkurs gefallenen Aktien ins Depot gebucht, kann er diesen Umtauschverlust ab diesem Jahr steuerlich nicht mehr geltend machen. Damit stehen Anleger bei Verlusten deutlich schlechter da.
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Freistellungsaufträge und die Steuer-ID: |
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Neue Steuerkontrolle von Geldgeschäften
Die neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer bekommt bei der Kapitalanlage wichtige zusätzliche Funktionen, indem sie jetzt zur Überwachung von Geldgeschäften eingesetzt werden soll. Das geht aus dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 hervor.
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Zuwendungen über Mittelspersonen: |
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Geschenke auf Umwegen sparen Steuern
Gelangen Präsente erst auf Umwegen an die gewünschte Zielperson, spart das oft Erbschaftsteuer. Denn dann sind hohe Freibeträge nutzbar, die bei direkten Zuwendungen nicht greifen. Die Höhe von Freibeträgen richtet sich stets danach, wie der Empfänger mit dem Schenker verwandt ist. Je näher der Verwandtschaftsgrad beider Personen ist, umso großzügiger fallen die steuerfreien Grenzen aus. So beträgt der Freibetrag pro Kind 400.000 und beim Ehegatten 500.000 Euro. Nicht besonders hoch mit 20.000 Euro ist jedoch die Begünstigung für Schwiegerkinder, Geschwister, Nichten oder nichteheliche Paare. Hinzu kommen noch deutlich höhere Steuersätze bis 50 Prozent bei entfernter oder fehlender Verwandtschaft.
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