Redaktioneller Beitrag zum Thema „Die Beichte vor dem Finanzamt“
Montag, den 14. Juni 2010 um 13:11 Uhr
Über eine Selbstanzeige können Senioren straffrei ausgehen
Das Kontrollnetz des heimischen Fiskus wird immer dichter. Das betrifft Rentner auf zwei verschiedene Arten. So geben zuvor eher schweigsame Steueroasen jetzt Auskünfte über steuerliche Angelegenheiten und Versicherungsunternehmen teilen dem Fiskus die ab 2005 ausgezahlten privaten und gesetzlichen Renten automatisch mit. Damit werden Senioren immer gläserner und denken verstärkt über eine Selbstanzeige beim Finanzamt nach. Diese bringt Straffreiheit, ist meist aber teuer. Auf die Nachzahlung fallen nämlich üppige Zinsen an, dafür sind alle Sünden der Vergangenheit gebeichtet.
Redaktioneller Beitrag zum Thema „Stiftung als Sparmodell“
Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 09:46 Uhr
Rechtzeitige Stiftung bringt Steuerabzug
2009 wurden trotz der Wirtschaftskrise in Deutschland 914 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet. Das ist der dritthöchste Zuwachs in der Geschichte. Damit steigt die Gesamtzahl auf 17.372. Der Boom kommt nicht von ungefähr. Die Steuerförderung für Stiftungen wurde ab 2007 deutlich erhöht. Bis zu einer Million Euro darf jeder Stifter als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Hinzukommt aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung die Erweiterung auf den EU-Raum. Der heimische Fiskus fördert jetzt auch Zuwendungen an ausländische gemeinnützige Stiftungen.
Redaktioneller Beitrag zum Thema „Minimierung der Schenkungsteuer“:
Montag, den 22. März 2010 um 14:34 Uhr
Geschenke auf Umwegen sparen Steuern
Gelangen Präsente erst auf Umwegen an die gewünschte Zielperson, spart das oft Erbschaftsteuer. Denn dann sind hohe Freibeträge nutzbar, die bei direkten Zuwendungen nicht greifen. Die Höhe von Freibeträgen richtet sich stets danach, wie der Empfänger mit dem Schenker verwandt ist. Je näher der Verwandtschaftsgrad beider Personen ist, umso großzügiger fallen die steuerfreien Grenzen aus. So beträgt der Freibetrag pro Kind 400.000 und beim Ehegatten 500.000 Euro. Nicht besonders hoch mit 20.000 Euro ist jedoch die Begünstigung für Schwiegerkinder, Geschwister, Nichten oder nichteheliche Paare. Hinzu kommen noch deutlich höhere Steuersätze bei entfernter oder fehlender Verwandtschaft.
Für das betriebliche Kfz müssen Unternehmer oder Freiberufler in der Regel einen Gewinnzuschlag für die Privatfahrten versteuern, ähnlich dem geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern mit einem Firmenwagen. Dieser Aufschlag lässt sich einfach und pauschal mit monatlich einem Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive Extras ermitteln. Doch die Besteuerung des Gewinnzuschlags muss nicht sein, wenn der Selbstständige den Fiskus davon überzeugt, dass der betriebliche Pkw gar nicht privat genutzt wird.
Redaktioneller Beitrag zum Thema „Mehrfache Schenkungen“:
Montag, den 22. März 2010 um 14:26 Uhr
Fiskus darf ehemalige Fehler korrigieren
Die nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelten persönlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen lassen sich nur einmal in zehn Jahren nutzen. Darüber hinaus werden Geschenke und Nachlässe innerhalb dieses Zeitraums zusammengerechnet, um keine Tarifermäßigung über gestückelte Schenkungen erreichen zu können. Diese Regelung galt bereits vor Einführung der Erbschafsteuerreform und gilt auch weiter.