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Umsatzsteuervoranmeldung : |
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EDV-Abgabe ist zwingend
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Dabei führen weder das Fehlen der für eine Übermittlung erforderlichen Hard- und Software, eines Internetzugangs noch das Alter des Unternehmers und dessen generelle Sicherheitsbedenken gegen die EDV-Abgabe dazu, dass das Finanzamt eine Abgabe in Papierform erlauben muss.
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Zusammenfassende Meldung : |
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Neue Meldetermine ab Mitte 2010
Sofern Ihre GmbH grenzüberschreitende Umsätze tätigt, müssen Sie als GmbH-Geschäftsführer ab Juli 2010 geänderte Meldezeitpunkte für die Zusammenfassende Meldung (ZM) beachten.
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Es können weiterhin gewerbliche Einkünfte vorliegen
Stellt eine GmbH ihre gewerbliche Tätigkeit ein, ist darin noch nicht notwendigerweise eine Betriebsaufgabe zu sehen. Dies kann auch nur als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, wenn etwa die wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Dritten verpachtet werden.
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Leistung bei Pkw-Überlassung an Handelsvertreter
Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer. Hierzu gehört die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung an den Handelsvertreter, selbst wenn dieser das zur Verfügung gestellte Kfz ausschließlich für Zwecke seiner Vertretertätigkeit, nicht aber auch für private Fahrten verwenden darf.
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Passivposten für Nachzahlung für Strom- und Heizkosten
Rechnen Sie noch mit Aufwendungen für Strom oder Heizung für das abgelaufene Geschäftsjahr, können Sie als GmbH-Geschäftsführer hierfür in der Bilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen.
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