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Dritt-Bürgschaft 7/2008
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Dritt-Bürgschaft 7/2008

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Gesellschafter-Finanzierungshilfe für Fremd-Firma/andere GmbH: Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Bürgschaftsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten auf den GmbH-Anteil

Fachbeitrag

4 Seiten DIN A4

Gewähren Gesellschafter ihrer eigenen GmbH Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) und fallen sie später damit aus, ist die Berücksichtigung als sog. nachträgliche Anschaffungskosten gesichert – zumindest bei Finanzhilfen mit gesellschaftsrechtlichem Eigenkapitalersatz-Charakter. Differenzierter ist die Rechtslage in solchen Fällen zu beurteilen, in denen ein Gesellschafter z.B. für Fremdfirmen bürgt. Hier hat der BFH mit zwei Urteilen vom 4.3.2008 für die nötige Sicherheit gesorgt. Damit steht positiv fest, dass Gesellschafter sogar Verluste aus Bürgschaften für Geschäftspartner-Unternehmen ihrer GmbH im Rahmen des § 17 EStG geltend machen können.

Stichworte:

Stichworte: Finanzierungshilfen und Bürgschaften / Gesellschafter-Verluste / Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung / Berücksichtigung nach § 17 EStG / BFH-Urteile vom 4.3.2008 / Bürgschaft bei nur mittelbarer Beteiligung an Darlehensnehmer-Unternehmen / GmbH und Gesellschafter / Eigenständige Steuersubjekte / Bürgschaft für GmbH-Geschäftspartner / Gesellschaftsrechtliche Veranlassung / Eigenkapitalersatz / Wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung / Praxis-Hinweise.







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