Mit allen Änderungen durch das Klimaschutzprogramm Von Georg Hopfensperger, Birgit Noack und Stefan Onischke, Rudolf Haufe Verlag, 2009
Die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich werden 2009 um bis zu 30% verschärft und bis 2012 sollen sogar weitere 30% folgen – so sieht es die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Für Rechtsanwälte, Verwalter, Makler, Banken und für Angehörige der Baubranche wie Architekten und Bauingenieure ist es sehr wichtig, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen, denn der Gesetzgeber hat nicht nur verschärfte Kontrollmechanismen eingeführt, sondern auch neue Bußgeldvorschriften. So bestimmt das neu eingeführte Klimaschutzprogramm, dass bei Klimaanlagen die Nachrüstung mit Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht wird und alte Nachtstromheizungen in größeren Gebäuden langfristig außer Betrieb genommen werden müssen. Der Rechtsratgeber informiert über alle neuen Vorschriften und zeigt die Änderungen beim Energieausweis und die Auswirkungen der Nachrüstungsverpflichtungen für Gebäudeeigentümer auf neue Wohngebäude und auf Altbauten. Das Buch stellt die neue Rechtslage und ihre praktische Umsetzung dar. Es enthält zahlreiche Arbeitshilfen, wie z.B. Checklisten zu den neuen Nachweispflichten, Grundlagen für eine Heizkostenabrechnung nach den neuen Vorschriften sowie Musterabrechnungen und eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage.
|