Umfrage BBE-Studie


Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern
Hier gelangen Sie zum Fragebogen

Eigenkapitalersetzende Bürgschaft PDF Drucken E-Mail
Gesellschafter zur Freistellung der GmbH verdonnert

Nimmt eine GmbH ein Bankdarlehen auf in einer Phase, in der die Gesellschafter ihr Eigenkapital hätten zuführen müssen, und übernimmt einer der Gesellschafter für das Darlehen eine – eigenkapitalersetzende – Bürgschaft, ist er verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen.

In Fällen, in denen eine von der Gesellschaft für die Darlehensrückzahlung gestellte Sicherheit verwertet und der Gesellschafter dadurch von seiner Bürgschaftsschuld frei wird, steht dies einer Auszahlung an den Gesellschafter gleich – auch wenn dieser selbst oder eine von ihm beherrschte Gesellschaft die Gesellschaftssicherheit erwirbt.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S-GmbH. Die Beklagte zu 2) war unmittelbar, der Beklagte zu 1) mittelbar an der S-GmbH beteiligt. Die S-GmbH nahm bei der B-Bank Darlehen über rund 1 Mio. DM zur Finanzierung einer sog. Calling-Card-Plattform auf, die sie der Bank zur Sicherheit übereignete. Die Beklagten hatten sich selbstschuldnerisch für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen der Bank gegen die S-GmbH verbürgt.

Nachdem die B-Bank die gewährten Darlehen aus wichtigem Grund gekündigt hatte, veräußerte sie anhand eines Kauf- und Abtretungsvertrags die Calling-Card-Plattform an die A-GmbH & Co. KG, an der der Beklagte zu 1) alle Kapitalanteile hält.

Der Kläger verlangte von den Beklagten als Gesamtschuldner Zahlung der in mehreren Teilbeträgen an die B-Bank bereits gezahlten rund 150.000 €.

Die Klage war erfolgreich.

Ein Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft gestellt hat, ist verpflichtet, die GmbH von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. Soweit stattdessen eine von der GmbH gestellte Sicherheit verwertet und der Gesellschafter durch die Anrechnung des Verwertungserlöses von seiner Bürgschaftsschuld frei wird, steht dies einer Auszahlung an den Gesellschafter gleich. Insofern hätte der Beklagte zu 1) die S-GmbH vor der Inanspruchnahme durch die Bank bewahren und selbst die Mittel zur Rückführung des Kredits bereitstellen müssen.

■ BGH, Urteil vom 20.7.2009, Az. II ZR 36/08

 
» Kennen Sie schon?
€5.00


€5.50


€19.90


» Weitere aktuelle Beiträge
Wettbewerbsverbot des Gesellschafters
Beiträge / Aktuelles
Wenn der Austritt aus der GmbH noch der Umsetzung bedarf …

Enthält die Satzung einer GmbH eine Regelung, wonach der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung bedarf, behält ein Gesellschafter nach seiner Austrittserklärung bis zu der erforderlichen Umsetzung – beispielsweise einer Abfindungsregelung – seine Gesellschafterstellung.

Weiterlesen...
Änderung der Rechtsform:
Beiträge / Aktuelles
Umwandlung der Gesellschaft kein Wechsel des Pächters

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Pächterin in eine OHG und diese später in eine GmbH umgewandelt, bedeutet dies keine Überlassung der verpachteten Sache an einen Dritten. Daher kann die Kündigung des Pachtvertrags nicht auf einen Wechsel in der Person des bisherigen Nutzers gestützt werden.

Weiterlesen...

Produktsuche

Newsletter


Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.Melden Sie sich jetzt für den/die Newsletter Ihrer Wahl an.
Abonnieren Sie jetzt unsere kostenlosen Newsletter!

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist derzeit leer.