Umfrage BBE-Studie


Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern
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Aktuelles
Inhaftierung des Geschäftsführers PDF Drucken E-Mail

Zustellungen an GmbHs

Wird der Geschäftsführer einer GmbH inhaftiert, hat dies allein nicht zur Folge, dass der Geschäftsort der Gesellschaft verlagert wird. Muss dann ein gerichtliches Schriftstück � z.B. ein Urteil � der GmbH zugestellt werden, ist es regelmäßig ausreichend, wenn es in den Briefkasten der Geschäftsräume eingeworfen wird.

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Unangemessene Betriebsausgaben PDF Drucken E-Mail

Porsche als Firmenwagen?

Wann Aufwendungen für ein Fahrzeug der Luxusklasse noch angemessen sind und daher als Betriebsausgaben abgezogen werden können, damit musste sich das Finanzgericht (FG) Nürnberg auseinandersetzen.

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Umsatzsteuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung PDF Drucken E-Mail

Zielgerichtete Übertragung eines Gegenstands mit Begünstigungscharakter ist steuerpflichtig

Für die Annahme einer unentgeltlichen Zuwendung im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist es nicht ausreichend, dass die Lieferung unentgeltlich erfolgt. Vielmehr ist es darüber hinaus erforderlich, dass der die Leistung Zuwendende dem Leistungsempfänger gezielt einen Vermögensvorteil verschafft.

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Faktischer Geschäftsführer PDF Drucken E-Mail

Verfügungsgewalt über das Gesellschaftskonto nach Abberufung für Inanspruchnahme nicht ausreichend

Wenn der Alleingesellschafter einer GmbH seine Anteile unter der Bedingung abtritt, dass der Kaufpreis an den Veräußerer gezahlt wird und der Erwerber hierbei verpflichtet wird, als Neugesellschafter einen Geschäftsführerwechsel zu beschließen, ist darin die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu sehen und die entsprechende Beschlussfassung des Erwerbers in eine solche im Namen des Veräußerers umzudeuten. Die Tatsache allein, dass der Veräußerer die Verfügungsgewalt über das Bankkonto der Gesellschaft behält, reicht für seine Einordnung als �faktischer Geschäftsführer� nicht aus.

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Dienstwagennutzung PDF Drucken E-Mail

Keine Verwerfung des Fahrtenbuchs bei kleineren Mängeln

Zur Ermittlung des privaten Anteils der Nutzung eines Dienstwagens müssen die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen aber nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

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