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Ausscheiden aus der Gesellschaft: |
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Für Schuldbefreiungsansprüche ist Gesellschafter beweispflichtig Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und verlangt er dabei – worauf er einen gesetzlichen Anspruch hat – die Befreiung von den Gesellschaftsschulden, muss er gegenüber der Gesellschaft die Existenz solcher Verbindlichkeiten darlegen und beweisen.
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Gewinn aus einem Kauf kein ersatzfähiger Schaden
Erleidet ein Neugläubiger, also ein Gläubiger, der seine Forderung gegen seinen Geschäftspartner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Geschäftspartners erlangt, durch die Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die insolvente Gesellschaft einen Schaden, kann er den Geschäftsführer der GmbH wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch nehmen. |
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Ein Gesellschafter leistet seine Einlage nicht – was nun? Wenn ein Gesellschafter seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht nachkommt, wird ihn die Gesellschaft regelmäßig in Anspruch nehmen. Dabei hat grundsätzlich der Gesellschafter nachzuweisen, dass er seine Einlageverpflichtung erfüllt hat. |
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Geschäftsführer-Abberufung |
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Wenn zwei sich streiten … Sind die Geschäftsführer einer Zwei-Personen GmbH untereinander so zerstritten, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, muss derjenige gehen, der durch sein Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat. |
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Früheres Eigenkapitalersatzrecht in Altfällen anwendbar Das alte Eigenkapitalersatzrecht findet auf Altfälle bei vor Inkrafttreten des MoMiG eröffnetem Insolvenzverfahren weiterhin Anwendung. Ein Schuldverhältnis untersteht nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht, das zur Zeit seiner Entstehung galt. |
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