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Dienstwagen-Privatnutzung |
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Bewertung des Vorteils nicht nach 1%-Methode, sondern nach Fremdvergleichsmaßstab
Besteht in dem Anstellungsvertrag zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer das Verbot der privaten Nutzung des Dienstwagens und benutzt der Geschäftsführer den Wagen dennoch privat, so handelt es sich hierbei um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt dabei seine Rechtsprechung und berechnet die Höhe der Vorteilsgewährung nach dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
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Bemessungsgrundlage bei verbilligten Arbeitgeberleistungen
Die Umsatzsteuer auf verbilligte Arbeitgeberleistungen bemisst sich immer dann nach den tatsächlich entstandenen Kosten des Arbeitgebers für die Leistung � sog. Mindestbemessungsgrundlage �, wenn diese Leistung dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und nicht den betrieblichen Erfordernissen dient.
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Anrechnung von Kapitalertragsteuer |
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Nach Eintritt der Steuerzahlungsverjährung nachträgliche Anrechnung nicht mehr möglich
Ist Kapitalertragsteuer abgeführt, aber auf die Steuerlast nicht angerechnet worden, so kann eine solche Anrechnung nicht mehr nachgeholt werden, wenn die durch eine Anrechnungsverfügung in Lauf gesetzte fünfjährige Frist abgelaufen ist. Eine nachträgliche Anrechnung von gezahlter Kapitalertragsteuer auf die fällig gewordene Steuer scheidet in einem solchen Fall aus.
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Nachfolge des Geschäftsführers |
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Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen GmbH-Chefs
Erklärt der alleinige Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH seine Amtsniederlegung, kann dies rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam sein, wenn er nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt. Das Registergericht darf in solchen Fällen die Eintragung der Amtsniederlegung im Handelsregister ablehnen.
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