Umwandlung der Gesellschaft kein Wechsel des Pächters
Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Pächterin in eine OHG und diese später in eine GmbH umgewandelt, bedeutet dies keine Überlassung der verpachteten Sache an einen Dritten. Daher kann die Kündigung des Pachtvertrags nicht auf einen Wechsel in der Person des bisherigen Nutzers gestützt werden.
Verfügt der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH über deren Vermögen, macht er sich nur dann gegenüber der GmbH schadenersatzpflichtig, wenn er mit der Verfügung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, das nicht durch eine Weisung der Gesellschafterversammlung umgangen werden kann.
Ist die Mehrheit der Gesellschafter bereit, ihre Gesellschaft zu sanieren, indem sie ihr weitere finanzielle Mittel zuführen, ist es diesen Gesellschaftern nicht zumutbar, den erwarteten Sanierungserfolg mit den Gesellschaftern zu teilen, die dazu nicht finanziell beitragen wollen.
Gesellschafter zur Freistellung der GmbH verdonnert
Nimmt eine GmbH ein Bankdarlehen auf in einer Phase, in der die Gesellschafter ihr Eigenkapital hätten zuführen müssen, und übernimmt einer der Gesellschafter für das Darlehen eine – eigenkapitalersetzende – Bürgschaft, ist er verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen.
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