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Nachträgliche Anschaffungskosten: |
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GmbH-Beteiligung, freiwillige Zahlungen, geschäftliche Reputation des Gesellschafters, Insolvenz, Auflösungs-/ Liquidationsverlust, einnahmeloser Gesellschafter
Zur Frage, ob freiwillige Zahlungen des Gesellschafters Anschaffungskosten (AK) auf seine Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG sein können, und zur Problematik „einnahmeloser Gesellschafter“: 1. Sind freiwillige Zahlungen eines GmbH-Gesellschafters auch dann als nachträgliche AK im Sinne der o.g. Vorschrift – mit der weiteren Konsequenz der Berücksichtigung als Auflösungsverlust (§ 17 Abs. 1, 2, 4 EStG – steuerlich anzuerkennen, wenn der Gesellschafter diese Zahlungen leistet, nachdem ein Insolvenzverfahren über das GmbH-Vermögen mangels Masse abgelehnt wurde, und die Zahlungen der geschäftlichen Reputation des Gesellschafters dienten? 2. Ist das Halbeinkünfteverfahren auch in Verlustfällen nach § 17 Abs. 4 mit der zwingenden Folge des § 3c Abs. 2 EStG (eingeschränkte Berücksichtigung) anzuwenden, wenn dem Gesellschafter aus seiner Beteiligung keinerlei Einnahmen, d.h. Gewinnausschüttungen, zugeflossen sind?
BFH-Az. IX R 52/09; Niedersächsisches FG vom 14.5.2009, Az. 11 K 431/06
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