| Halbeinkünfteverfahren: |
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− Anteilsveräußerung, GmbH, privates Veräußerungs- (Spekulations-)Geschäft Zum Halbeinkünfteverfahren bei Einkünften im Sinne von § 23 EStG: Sind Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 2 (privates Veräußerungsgeschäft) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH, die – wegen ihrer Gründung im Jahr 2001 –von Anfang an der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren unterlegen hat, beim Anteilseigner unabhängig davon, wann die Veräußerung erfolgt, ebenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern? BFH-Az.: IX R 57/08; FG Hamburg vom 29.10.2008, Az. 1 K 190/06 1. Zum Verhältnis der §§ 16, 34 EStG zum Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen: BFH-Az.: X R 61/08; Niedersächsisches FG vom 12.11.2008, Az. 3 K 21/06
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