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– Allein-Gesellschafter, Darlehen, Umwandlung in Beteiligung, sanierungsbedürftige GmbH, Gewinnerzielungsabsicht
– GmbH & Co. KG, Gewerbeverlust, Verlustnutzung, Verschmelzung der GmbH, Unternehmensidentität
Ist die durch eine Umwandlung von Gesellschafterdarlehen begründete atypische stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die subjektive Überzeugung des Gesellschafters von der Sanierungsfähigkeit der GmbH nicht durch objektive Anhaltspunkte nachvollzogen werden kann? BFH-Az.: IV R 40/09; Sächsisches FG vom 4.6.2008, Az. 2 K 482/07
1. Kann eine GmbH & Co. KG, die Alleingesellschafterin und zugleich atypisch stille Gesellschafterin einer GmbH war, den für die atypische stille Gesellschaft festgestellten Gewerbeverlust nutzen, nachdem die GmbH auf die GmbH & Co. KG verschmolzen wurde oder fehlt es an der Unternehmensidentität? 2. Ist der gegenüber der atypischen stillen Gesellschaft ergangene Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid für die Messbetragsfestsetzung bei der GmbH & Co. KG anzusehen? BFH-Az.: IV R 38/09; Schleswig-Holsteinisches FG vom 14.7.2009, Az. 5 K 268/06
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