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nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, vertragliche Privatnutzung, Arbeitslohn, vGA Liegt bei der vertraglich verbotenen Privatnutzung eines Firmenwagens durch einen nicht beherrschenden Gesellschafter ein geldwerter Vorteil in Form von Arbeitslohn vor oder eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)? BFH-Az.: VI R 43/09; Niedersächsisches FG vom 19.3.2009, Az. 11 K 83/07
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